EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch den Arbeitgeber – aktuelle Fragen aus Praxis und neues Prüfschema
| Am 01.09.2022 muss jeder Arbeitgeber, der zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, prüfen, für welche Mitarbeiter er die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich viele Fragen von VVP-Lesern. VVP greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema. |
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AUSGABE: VVP 9/2022, S. 8 · ID: 48529934