ReparaturkostenversicherungAnsprüche aus Reparaturkostenversicherung bei gelegentlich für Eventfahrten genutztem Pkw
| Der Versicherer muss nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Reparaturkostenversicherung die Reparaturkosten übernehmen, wenn diese auf einem Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen beruhen und kein Ausschlussgrund vorliegt. Dies hat das OLG Brandenburg im Fall eines Getriebeschadens bei einem Porsche 911 GT3 klargestellt, der gelegentlich für Eventfahrten – maximal zehn Prozent – verwendet wurde. |
Streit um die Reparaturkosten
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AUSGABE: VVP 10/2025, S. 24 · ID: 50476092