ReparaturkostenversicherungAnsprüche aus Reparaturkostenversicherung bei gelegentlich für Eventfahrten genutztem Pkw
Abo-Inhalt12.11.20257 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Der VR muss nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Reparaturkostenversicherung die Reparaturkosten übernehmen, wenn diese auf einem Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen beruhen und kein Ausschlussgrund vorliegt. Dies hat das OLG Brandenburg im Fall eines Getriebeschadens bei einem Porsche 911 GT3 klargestellt, der gelegentlich für Eventfahrten – maximal zehn Prozent – verwendet wurde. |
1. Streit um die Reparaturkosten
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VK 11/2025, S. 194 · ID: 50554055