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März 2024

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt08.01.2024652 Min. Lesedauer IWW

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder Mitwirkungsobliegenheit

Wird eine Sanktion für den Fall der Verletzung einer Anzeige- oder Mitwirkungsobliegenheit in AVB vereinbart, und ist dies unwirksam (hier: mangels Differenzierung nach dem Verschuldensgrad), dann richten sich die Rechtsfolgen einer solchen Obliegenheitsverletzung nach § 28 Abs. 2 VVG (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.07.2023, Az. 12 U 1/22, Abruf-Nr. 237651).

Keine Vergleichbarkeit der sozialen Wertschätzung – keine Verweisung auf neue Tätigkeit

Die Fortsetzung der früheren Tätigkeit als Vorarbeiter in Wechselschicht kann sich für den VN als unzumutbar erweisen, wenn er zuvor bereits einen Herzinfarkt erlitten hatte und sich dadurch das Risiko, dass es zu einer erneuten Erkrankung bzw. zu einem Fortschreiten der Erkrankung kommt, nach sachverständigen Feststellungen „potenziert“. Die den VN auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit verweisende Einstellungsmitteilung bedarf, um nachvollziehbar zu sein, zwar keiner näheren Angaben zu dieser anderen, ihm bekannten Tätigkeit; der Versicherer muss darin aber erläutern, weshalb er meint, den VN auf diesen anderen Beruf verweisen zu können, wozu auch gehört, dass er die nach seiner Meinung vergleichbare Wertschätzung wenigstens ansatzweise begründet. Der im Nachprüfungsverfahren vom Versicherer zu führende Nachweis der Gleichwertigkeit der Verweisungstätigkeit auch hinsichtlich ihrer sozialen Wertschätzung ist nicht geführt, wenn diese im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit als Vorarbeiter in Wechselschicht nicht mit Führungsaufgaben – z. B. Einweisen von Fachkräften, Überwachung deren Arbeiten, Durchführung der Qualitätskontrolle – verbunden ist, sondern sich auf die reine Erfassung, Prüfung und Weitergabe von Aufträgen beschränkt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2023, Az. 5 U 43/22, Abruf-Nr. 237607).

Krankenversicherung

BGH bejaht Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Dem VN kann aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Dagegen folgt aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen (BGH, Urteil vom 27.09.2023, Az. IV ZR 177/22, Abruf-Nr. 237919).

Anpassungsrecht bei Versicherungsprämien benachteiligt VN nicht unangemessen

Eine Klausel in den AGB eines Krankenversicherers, die diesem bei einer Abweichung von fünf bis zehn Prozent zwischen den kalkulierten und den erforderlichen Versicherungsleistungen ein in sein Ermessen gestelltes Anpassungsrecht einräumt, benachteiligt den VN nicht unangemessen (OLG Dresden, Urteil vom 28.03.2023, Az. 4 U 2424/22, Abruf-Nr. 236971).

Verweigerung der Zusage zu einer Behandlung in einer sog. gemischten Anstalt rechtens

Der VN einer Krankheitskostenversicherung hat keinen Anspruch auf die Zusage des Versicherers zur Behandlung in einer sog. gemischten Anstalt, weil es sich insoweit gemäß § 4 Abs. 5 MB/KK 2009 um eine Ermessensentscheidung handelt (OLG München, Hinweisbeschluss vom 23.11.2022, Az. 25 U 6359/22, Abruf-Nr. 237650).

Wegfall der Berufsunfähigkeit – Beweislast bei Übergang von Anwartschafts- auf Krankentagegeldversicherung

Beantragt nach einer Berufsunfähigkeit der VN den Übergang von der Anwartschafts- auf die Krankentagegeldversicherung, liegt die Beweislast für das weitere Vorliegen der Berufsunfähigkeit – anders als bei dem allgemein im Zivilrecht anerkannten Grundsatz – nicht beim VN, sondern beim Versicherer. Der VN muss jedoch im Rahmen der sekundären Darlegungslast die Umstände offenbaren, die Rückschlüsse auf die nunmehr nicht mehr vorliegende Berufsunfähigkeit zulassen (LG Saarbrücken, Beschluss vom 03.05.2023, Az. 13 S 132/22, Abruf-Nr. 238122).

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AUSGABE: VVP 3/2024, S. 21 · ID: 49727965

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