Private KrankenversicherungZahlungsverzug des VN: Nach Aufrechnung des VR mit Leistungen wird der Notlagentarif beendet
| Ein Krankenversicherungsvertrag wird auch dann gemäß § 193 Abs. 9 S. 1 VVG aus dem Notlagen- in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des VR erklärte Aufrechnung getilgt worden sind. Das folgt aus einer aktuellen BGH-Entscheidung. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 1/2022, S. 10 · ID: 47783685