WiderspruchsrechtWann liegt ein nur geringfügiger Belehrungsfehler vor?
| In VK 23, 63 hatten wir die BGH-Entscheidung vom 15.2.23 (IV ZR 353/21, Abruf-Nr. 233810) vorgestellt, nach der bei einem nur geringfügigen Belehrungsfehler des VR ein deshalb erhobener Widerspruch rechtsmissbräuchlich ist. In einer weiteren Entscheidung hat der BGH das präzisiert. |
1. Die Kernaussage der neuen Entscheidung
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AUSGABE: VK 5/2023, S. 86 · ID: 49330962