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WiderspruchsrechtWann liegt ein nur geringfügiger Belehrungsfehler vor?

Abo-Inhalt08.05.20234890 Min. Lesedauer IWW

| In VK 23, 63 hatten wir die BGH-Entscheidung vom 15.2.23 (IV ZR 353/21, Abruf-Nr. 233810) vorgestellt, nach der bei einem nur geringfügigen Belehrungsfehler des VR ein deshalb erhobener Widerspruch rechtsmissbräuchlich ist. In einer weiteren Entscheidung hat der BGH das präzisiert. |

1. Die Kernaussage der neuen Entscheidung

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AUSGABE: VK 5/2023, S. 86 · ID: 49330962

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