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WohngebäudeversicherungNach Ende des Gebäudeleerstands ist das Leitungswasserrisiko nicht automatisch versichert

Abo-Inhalt03.05.20235011 Min. LesedauerVon RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Eine automatisch einsetzende Versicherung des Risikos „Leitungswasser“ nach Beendigung des Leerstands besteht nicht, wenn das Gebäude bisher nur gegen die Risiken Feuer/Sturm versichert ist. So entschied es das OLG Hamm. |

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AUSGABE: VK 5/2023, S. 81 · ID: 49408999

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