BerufsunfähigkeitszusatzversicherungVR darf Berufsbild des VN nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er es zuvor zugrunde gelegt hat
| Dem Berufunfähigkeitsversicherer ist verwehrt, sich zum Berufsbild seines VN mit Nichtwissen zu erklären, wenn er dessen Angaben zum Berufsbild bei seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung zugrunde gelegt hat. |
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AUSGABE: VK 7/2023, S. 119 · ID: 49351425