BerufsunfähigkeitsversicherungHat er dies zuvor zugrunde gelegt, kann VR kein Nichtwissen zum Berufsbild erklären
Abo-Inhalt12.01.20262 Min. Lesedauer IWW
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Dem Berufsunfähigkeitsversicherer ist verwehrt, sich zum Berufsbild seines VN mit Nichtwissen zu erklären, wenn er dessen Angaben zum Berufsbild bei seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung zugrunde gelegt hat.
1. LG Kleve hält den VN für berufsunfähig
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AUSGABE: VK 1/2026, S. 12 · ID: 50642479