Private KrankenversicherungVN kann vom VR keine zeitlich unbefristete Zusage für bestimmte Leistungen in der PKV verlangen
| Es existiert keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Versicherter von seinem privaten Krankenversicherer eine zeitlich unbefristete Leistungszusage für bestimmte physiotherapeutische und physikalische Maßnahmen – Krankengymnastik, Massage und Fango, manuelle Lymphdrainage – verlangen kann. |
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AUSGABE: VK 8/2024, S. 138 · ID: 49866794