Private KrankenversicherungPKV muss bei schützenswertem Vertrauen des VN die Behandlungskosten ersetzen
| In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der VR nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). Dabei sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage zu stellen. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe. |
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AUSGABE: VK 6/2023, S. 101 · ID: 49215372