Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VK Versicherung und Recht kompakt
  3. Klinik hat Obhutspflicht für persönliche Gegenstände der Patienten

Dez. 2023

HaftungsrechtKlinik hat Obhutspflicht für persönliche Gegenstände der Patienten

04.12.2023750 Min. Lesedauer IWW

| Ein Krankenhaus hat eine besondere Obhutspflicht für die persönliche Habe der Patienten. Es muss bei einer Notaufnahme die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um die persönlichen Gegenstände der Patienten zu sichern. |

Diese Klarstellung traf das OLG Hamm (21.7.23, 26 U 4/23, Abruf-Nr. 238444). Der Senat machte deutlich, dass die Klinik verpflichtet sei, dafür zu sorgen bzw. jedenfalls die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, dass die (teilweise) von ihr verpackten Gegenstände auch auf der Station im späteren Zimmer des Patienten ankommen. Es sei nicht unzumutbar, insoweit entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VK 12/2023, S. 200 · ID: 49791053

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte