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WohngebäudeversicherungKeine unmittelbare Einwirkung von Sturm bei Beschädigung von Efeu an der Fassade

Abo-Inhalt31.08.20228090 Min. LesedauerVon RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht „für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt“. So entschied es das OLG Hamm. |

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AUSGABE: VK 9/2022, S. 151 · ID: 48532555

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