Kfz-KaskoversicherungErsatzanspruch des VN unter dem Aspekt des Rettungskostenersatzes
| Ein Klassiker im Straßenverkehr: Der VN versucht einem Wildtier auszuweichen. Er kommt dabei von der Straße ab. Das Fahrzeug wird beschädigt oder gar zerstört. Der Kfz-VR hält sich nicht für eintrittspflichtig, da keine Vollkaskoversicherung besteht. Der in der Teilkasko versicherte Versicherungsfall „Zusammenstoß mit Tieren“ greift nicht, da es nicht zu einem Zusammenstoß gekommen ist. Der Beitrag zeigt, wie der VN gleichwohl Ersatz vom VR erlangen kann. |
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AUSGABE: VK 2/2024, S. 34 · ID: 49856457