AnwaltshaftungAnwalt muss über die Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels belehren
| Das AG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht für entstehende Mehrkosten haftet, wenn der Mandant trotz umfassender Belehrung über die Aussichtslosigkeit eines eingelegten Rechtsmittels an diesem festhalten will. Allerdings muss der Rechtsanwalt nach einem durch das Berufungsgericht erteilten Hinweis über die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung seinen Mandanten umfassend aufklären und über die wirtschaftlichen Folgen informieren. Nur so kann er einer Anwaltshaftung entgehen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 4/2022, S. 57 · ID: 47559438