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GebäudeversicherungAnsprüche nach Herabstürzen einzelner Teile eines Baums nach Sturm

Abo-Inhalt12.06.20258 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Das Herabstürzen einzelner Teile eines Baums nach einem Sturmereignis stellt kein Umstürzen dar. Rettungskostenersatz kann nur verlangt werden, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht, also ohne Rettungsmaßnahmen der versicherte Schaden unabwendbar wäre oder doch mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kurzer Zeit eintreten würde. So entschied es das LG Oldenburg. |

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AUSGABE: VK 6/2025, S. 94 · ID: 50430373

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