Zusätzliche ZahlungenZusammenrechnungsbeschluss im Insolvenzverfahren: keine automatische Geltung für Restschuldbefreiungs-Verfahren
| In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob ein im Insolvenzverfahren ergangener Beschluss zur Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte (§ 850e Nr. 2a ZPO) auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im nachfolgenden Restschuldbefreiungsverfahren (RSB) fortgilt. Kern des Problems ist dabei immer wieder, dass der Treuhänder vom Rentenversicherungsträger zusätzliche Zahlungen verlangt, weil dieser nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens weiterhin Renten getrennt behandelt bzw. keine neu angeordnete Zusammenrechnung vornimmt. |
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AUSGABE: VE 10/2025, S. 177 · ID: 50523499