Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Festsetzbarkeit von Urkundsbeschaffungskosten

Okt. 2025

VollstreckungskostenFestsetzbarkeit von Urkundsbeschaffungskosten

Abo-Inhalt18.10.2025281 Min. Lesedauer IWW

| Verstirbt ein Schuldner, haften nicht nur der Nachlass, sondern auch die Erben mit ihrem Eigenvermögen (§§ 1922, 1967 BGB). Damit erfährt die Forderungsbeitreibung neue Durchsetzungsmöglichkeiten. Voraussetzung für die Durchsetzung gegen die Erben ist i. d. R. der Nachweis ihrer Erbenstellung durch einen Erbschein, den der Gläubiger anstelle des (Erben-)Schuldners nach § 792 ZPO beantragen kann. Es stellt sich dabei u.a. die Frage, welche Kosten hierbei auf den Gläubiger zukommen können und ob diese gegenüber dem Schuldner nach § 788 ZPO erstattungsfähig sind. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50549730

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte