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Okt. 2025

PfÜB-ErlassLange Wartezeiten: So können Sie reagieren

Abo-Inhalt19.10.2025291 Min. Lesedauer IWW

| Oft tut sich nach Beantragen eine PfÜB mehrere Wochen bzw. Monate lang nichts. Das Gericht teilt nicht einmal ein Aktenzeichen mit. Telefonische Auskunft erhält man nicht, schriftliche Sachstandsanfragen bleiben unbeantwortet. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie hierauf reagieren können. |

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ID: 50549733

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