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Mai 2025

Vollstreckungspraxis Wir zahlen das! Wenn Prozessfinanzierer die Vollstreckung übernehmen

28.04.20252 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Anwälte müssen Mandanten darauf hinweisen, dass Prozessfinanzierer im Einzelfall einen Rechtsstreit kostenmäßig übernehmen könnten. Grundsätzlich werden auch Vollstreckungsmaßnahmen bezahlt, aber wie häufig kommt das vor? Für Gläubiger bietet sich hier eine lohnende Alternative. Allerdings müssen die titulierten Forderungen entsprechend hoch sein. |

Prozessfinanzierer übernehmen nicht nur die Kosten eines Rechtsstreits. Abgesehen von dessen kompletter Finanzierung einschließlich der folgenden Vollstreckung gilt das auch für einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, wenn bereits ein Titel vorliegt. „Tatsächlich ist das möglich und wurde von uns auch schon finanziert. Dabei steht immer die Frage der Bonität im Fokus: Nur bei nachweislich vorhandenem Vermögen finanzieren wir die Vollstreckung“, sagt Birte Anderson von dem Münchener Prozessfinanzierer LEGIAL. „Je nach Fall ist eine reduzierte Erfolgsbeteiligung möglich, da die Erfolgsaussichten aufgrund des vorliegenden Titels feststehen. Was den Mindeststreitwert angeht, wird es allerdings schwer, wenn die Grenze von 100.000 EUR deutlich unterschritten wird. Denn zu niedrige Verfahrenswerte lohnen sich wirtschaftlich vom Aufwand her nicht“.

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AUSGABE: VE 5/2025, S. 75 · ID: 50370389

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