Aktuelle GesetzgebungKostBRÄG 2025 tritt am 1.6.25 in Kraft
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Das neue Recht müssen Sie kennen
| Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) tritt am 1.6.25 in Kraft. Hierdurch werden die Gebühren des RVG, GKG und GVKostG wie folgt erhöht: Wertgebühren um 6 %, Gerichtsgebühren um 9 bzw. 6 % und Gerichtsvollziehergebühren um 9 %. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich auch weitere Änderungen auf den Bereich der Zwangsvollstreckung auswirken. |
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AUSGABE: VE 5/2025, S. 84 · ID: 50370667