Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsverpflichtungen beachten

LohnpfändungPfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsverpflichtungen beachten

03.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c Abs. 2 ZPO sind Unterhaltsverpflichtungen nur zu berücksichtigen, wenn der Schuldner sie erfüllt (LAG Rheinland-Pfalz 1.3.24, 8 Sa 136/23, Abruf-Nr. 244896). |

Das LAG schließt sich mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des BAG und des BGH an. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der unpfändbare Betrag gemäß § 850c Abs. 1 ZPO nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung nur, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1361 BGB), einem früheren Ehegatten (§§ 1569 bis 1586a BGB, §§ 26 Abs. 1, 37 Abs. 1, 39 Abs. 2 EheG), seinem Lebenspartner oder einem früheren Lebenspartner i. S. d. LPartG, einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt, also tatsächlich (BAG NJW 13, 3532; NJW-RR 07, 938) leistet (Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn. C.247; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 21. Aufl., § 850c Rn. 4).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VE 1/2025, S. 5 · ID: 50234303

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte