Aktuelle GesetzgebungSchrottimmobiliengesetz seit 1.1.25 in Kraft
| Bereits in VE 24, 52 haben wir über das sog. Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz berichtet. Das Gesetz ist am 1.1.25 für ab diesem Stichtag angeordnete Zwangsversteigerungen in Kraft getreten (BGBl. I 24, Nr. 329). Damit besteht die Möglichkeit einer von der Gemeinde beantragten Ersteherverwaltung nach § 94a ZVG, auf die ggf. bei einer Terminsbestimmung hinzuweisen ist. |
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AUSGABE: VE 1/2025, S. 1 · ID: 50234304
