KostenfestsetzungKostenfestsetzungsantrag nach Tod des Gläubigers
| Das FG Sachsen-Anhalt hat jetzt entschieden: Solange die Erbfolge nicht eindeutig geklärt ist, bleibt einem Prozessbevollmächtigten nur die Möglichkeit, den Kostenfestsetzungsantrag für die „unbekannten Erben“ des verstorbenen Mandanten zu stellen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VE 12/2022, S. 218 · ID: 48687638