ForderungsvollstreckungInflationsausgleichsprämie: So greifen Sie zu
| Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern (Schuldnern) hinsichtlich der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR eine sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zum 31.12.24 steuer- und sozialabgabenfrei zahlen (vgl. § 3 Nr. 11c EStG). Der Betrag kann einmalig oder in mehreren Teilen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden. Es stellt sich vermehrt die Frage, ob die IAP pfändbar ist oder nicht. |
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AUSGABE: VE 4/2023, S. 61 · ID: 49210175
