ZwangsvollstreckungsformulareBevorrechtigte Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche bzw. Deliktsforderungen
| Das Pfändungsformular der Anlage 5 gibt Unterhalts- und Deliktsgläubigern die Möglichkeit, privilegiert nach §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO zu vollstrecken. Der folgende Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt. |
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AUSGABE: VE 4/2023, S. 71 · ID: 49210174
