ZweckbetriebeZweckbetriebe im Rahmen eines Krankenhauses
| Das BMF hat mit einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) die jüngere Rechtsprechung zu Zweckbetrieben von Krankenhäusern in seine Verwaltungsanweisung aufgenommen. |
Nach der neuen Auffassung der Finanzverwaltung und diesbezüglich Änderung des dritten Absatzes des AEAO zu § 67 gilt Folgendes (BMF, Schreiben vom 23.01.2023, Az. IV A 3 – S 0062/22/10006 :001, Abruf-Nr. 233999):
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 1 · ID: 49264210