SpendenSteuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
| Das BMF hat Sonderregelungen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien erlassen (BMF, Schreiben vom 27.02.2023, Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :019, Abruf-Nr. 233986). Sie gelten vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023. Einige Regelungen betreffen gemeinnützige Organisationen, die sich für die Erdbebenopfer engagieren. VB stellt sie vor. |
Sonderregelungen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien | |
Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Sonderkonten |
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Vereinfachter Zuwendungsnachweis für andere Konten |
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Anforderungen an Zuwendungs- bestätigung |
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Spendenaktionen gemeinnütziger Einrichtungen |
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Verwendung sonstiger vorhandener Mittel |
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Kooperation mit Sponsoren |
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 19 · ID: 49300872