Spenden(Steuer-)Rechtliche Tücken des Spendenrechts– Das gilt für die Zuwendungsbestätigung
| Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Beitragsserie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem sechsten Teil geht es um Zuwendungsbestätigungen. Hier ist Vorsicht geboten, denn eine nicht korrekte Zuwendungsbestätigung kann den Spendenabzug verhindern oder gar zur Ausstellerhaftung führen. SB erläutert, wie Sie mögliche Fehler vermeiden. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Berechtigung zum Zeitpunkt der Ausstellung
- So muss die Zuwendungsbestätigung aussehen
- Das gilt für die Angaben zum Wert der geleisteten Spende
- Wer darf die Zuwendungsbestätigung unterschreiben?
- Das gilt für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen
- Bei regelmäßigen Spenden Sammelbestätigung nutzen
- Das gilt für die Aufbewahrungspflicht
- Die elektronische Übermittlung der Zuwendungsbestätigung
- In den Fällen reicht ein vereinfachter Zuwendungsnachweis
- Bedeutung des Zuwendungsempfängerregisters
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AUSGABE: SB 3/2025, S. 46 · ID: 50186979