UmsatzsteuerVorsteuerabzug bei Trikotwerbung: Erfreuliche Aussagen vom FG Niedersachsen
| Unternehmen, die mit Sportvereinen als Sponsoren zusammenarbeiten, wollen sicherstellen, dass die Sponsoren ihre Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen und zusätzlich die Vorsteuer ziehen können. Die Voraussetzungen dafür hat das FG Niedersachsen nochmals in aller Klarheit herausgearbeitet. |
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AUSGABE: VB 5/2022, S. 3 · ID: 48239041