SatzungsrechtVorstand: Amtszeitverlängerungsklausel gilt unbegrenzt
| Bei den meisten Vereinen ist die Amtszeit des Vorstands begrenzt. Die Satzung enthält dann in der Regel eine Amtszeitverlängerungsklausel. Danach bleibt der Vorstand im Amt, wenn die satzungsmäßige Amtszeit ausläuft. Solche Amtszeitverlängerungen gelten nach Auffassung des OLG Schleswig-Holstein unbegrenzt, sofern die Satzung keine Einschränkungen vornimmt. |
Praxistipp | Für die Vereinspraxis bedeutet das Urteil (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2022, Az. 12 U 137/21, Abruf-Nr. 230410) zweierlei.
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AUSGABE: VB 8/2022, S. 1 · ID: 48490592

