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VBVereinsBrief
Feb. 2024

GemeinnützigkeitVerstößt der strukturelle Inlandsbezug gegen Gemeinschaftsrecht?

05.02.2024344 Min. Lesedauer IWW

| Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sogenannte strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht vereinbar ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie vorrangig ausländische gemeinnützige Körperschaften trifft. |

Hintergrund | Wenn eine Organisation ihre gemeinnützigen Zwecke im Ausland verfolgt, muss sie nach § 10b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG und § 51 Abs. 2 AO eine von zwei Voraussetzungen erfüllen, um steuerbegünstigt zu sein:

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AUSGABE: VB 2/2024, S. 1 · ID: 49883316

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