VereinsregisterVereinsregister: Notarielle Beglaubigungen sind künftig per Videokonferenz möglich
| Am 01.08.2022 sind die Neuregelungen aus dem „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ und zum „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG)“ in Kraft getreten. Für Vereine relevant ist dabei die Möglichkeit, öffentliche Beglaubigungen künftig per Videokonferenz zu ermöglichen. |
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AUSGABE: VB 9/2022, S. 18 · ID: 48543956