UmsatzsteuerNeues vom BFH: Wann ist Reitunterricht nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit?
| Reitunterricht kann nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerbefreit sein, wenn er – auch nur durch wenige Teilnehmer – für die berufliche Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Erfahren Sie, was diese BFH-Entscheidung für Reitvereine bedeutet. |
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AUSGABE: VB 7/2025, S. 3 · ID: 50459333