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VBVereinsBrief
Juli 2025

VereinsregisterNicht eingetragener Verein ist grundbuchfähig

27.06.2025227 Min. Lesedauer IWW

| Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) bestätigt, dass ein Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit (nichtrechtsfähiger Verein) grundbuchfähig ist. Durch § 54 Abs. 1 S. 1 BGB – so das OLG Braunschweig – wird klargestellt, dass die gleiche Rechtslage wie bei einem eingetragenen Verein gilt, der unstreitig grundbuchfähig ist. Deswegen kann auch der Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit unter dem Vereinsnamen ohne Zusatz der Mitglieder im Grundbuch eingetragen werden. |

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AUSGABE: VB 7/2025, S. 2 · ID: 50459338

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