VereinsführungMindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde: Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
| Das Thema „Mindestlohn im Verein“ war zuletzt etwas in der Versenkung verschwunden. Zu Unrecht, denn die Haftungsrisiken für Verein und Vorstand sind durchaus gegeben. Nehmen Sie die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zum 01.10.2022 zum Anlass, bei Ihrem Verein zu recherchieren, inwieweit Sie Maßnahmen ergreifen müssen. |
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AUSGABE: VB 9/2022, S. 4 · ID: 46264410
