VorstandshaftungLAG Hessen: Wann haftet die Vereinsleitung für Schäden aus dem Entzug der Gemeinnützigkeit?
| Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat sich mit der Frage befasst, wann Vorstände und Vereinsgeschäftsführer für den Schaden haften, der dem Verein dadurch entstanden ist, dass sie ihre Vermögensverwaltungsbefugnisse überschritten haben. Die Besonderheit in diesem Fall ist, dass das Gericht auch den Schaden aus dem Verlust der Gemeinnützigkeit in die Schadenshaftung einbezog. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VB 1/2024, S. 14 · ID: 49852874
