Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VB VereinsBrief
  3. Beitrag an Schulförderverein kann Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen

VBVereinsBrief

MitgliedsbeiträgeBeitrag an Schulförderverein kann Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen

Abo-Inhalt03.01.202465 Min. Lesedauer IWW

| Finanziert eine Ersatzschule in freier Trägerschaft den Schulbetrieb aus Mitteln, die der Schulförderverein aus Mitgliedsbeiträgen einnimmt, droht Eltern ein steuerlicher Nachteil. Weil die Beiträge verdeckte Schulgeldzahlungen darstellen, stellen sie keine Spenden dar. Weil sie aber nicht als Schulgeld an die Schule fließen, kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug verweigern. Dieses Problem hat der FG Münster zugunsten der Eltern gelöst: Auch die Förderbeiträge können ein Schulgeld sein und zum Sonderausgabenabzug berechtigen. Das letzte Wort hat aber der BFH. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VB 1/2024, S. 3 · ID: 49853039

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte