UmsatzsteuerBFM äußert sich zur Neuregelung des § 4 Nr. 18
| Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 12.12.2019 ist § 4 Nr. 18 UStG für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen neu gefasst worden. Jetzt hat das BMF den entsprechenden Abschnitt (4.18.1.) im UStAE) aktualisiert. |
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 17 · ID: 49264797