KostenrechtVoraussetzungen für den Ersatz bei privaten Ermittlungen
| Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen, wie z. B. Sachverständigengutachten, sind in der Regel nicht notwendig und werden daher nicht erstattet. Das ist der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung ausgeht. |
Ausnahmsweise werden die Kosten z. B. für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens jedoch unter anderem dann als notwendige Kosten anerkannt, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VA 2/2025, S. 32 · ID: 50013770