LeasingBGH zum Rücktritt vom Kaufvertrag beim geleasten Fahrzeug bei typischer Abtretungskonstruktion
| Eine aktuelle Entscheidung des BGH, die sich mit einer vom Lieferanten des Fahrzeugs gegenüber dem Leasingnehmer (LN) erklärten Aufrechnung befasst, zeigt deutlich: Beim Leasingkonstrukt darf nie übersehen werden, dass der Nutzer des Fahrzeugs, also der LN, nicht dessen Käufer ist. Alle Wertersatzansprüche des Lieferanten richten sich gegen den Leasinggeber (LG) als seinen Käufer (BGH 13.11.24, VIII ZR 168/23, Abruf-Nr. 245536). |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VA 2/2025, S. 23 · ID: 50272236
