Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VA Verkehrsrecht aktuell
  3. Verjährungsunterbrechung bei Einstellung wegen Abwesenheit

ProzessrechtVerjährungsunterbrechung bei Einstellung wegen Abwesenheit

20.01.20251 Min. Lesedauer IWW

| In § 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG ist die Verjährungsunterbrechung vorgesehen, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird, weil der Betroffene abwesend ist. In der Rechtsprechung wird darum gestritten, wie mit dem Fall umzugehen ist, wenn diese Einstellung durch die Verwaltungsbehörde auf einem Fehler der Polizei beruht. |

Dazu hat das KG Stellung genommen (KG 9.9.24, 3 ORbs 136/24 – 122 SsBs 32/24, Abruf-Nr. 244220). Das KG geht davon aus, dass es der Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht zuzurechnen ist, wenn die behördliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen auf den Fehler eines einzelnen Polizeibeamten zurückgeht, wie z. B. fehlender Hausnummernzusatz bei den Personalien des Betroffenen. Und: Fällt dem Polizeibeamten ein lässlicher und bei massenhafter Bearbeitung unausweichlich vorkommender Flüchtigkeitsfehler und nicht eine willkürliche Sachbearbeitung im Sinne einer sog. Scheinmaßnahme zur Last, besteht kein Anlass, die verjährungsunterbrechende Wirkung der vorläufigen Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen (§ 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG) zu suspendieren. Letzteres haben das OLG Hamm (NZV 05, 491) und das OLG Brandenburg (NZV 06, 100) anders gesehen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VA 2/2025, S. 32 · ID: 50200615

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte