ErwerbsschadenVerdienstausfall bei Vertrauen auf ärztlich falsch bescheinigte Arbeitsunfähigkeit
| Nur schummeln gilt nicht, urteilte der BGH. Wenn der Geschädigte hingegen einen unfallbedingten Verdienstausfallschaden erleidet, weil er – abseits ihm erkennbarer/mit dem Arzt abgesprochener Gefälligkeitsbescheinigungen – berechtigterweise auf die ihm ärztlich bescheinigte (objektiv falsche) Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht, kann er diesen vom Schädiger ersetzt verlangen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VA 9/2025, S. 157 · ID: 50455659