InsolvenzIst ein Insolvenzverfahren in Irland Rettungsanker bei strafrechtlich bemakelten Steuerschulden?
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FG Düsseldorf
| Die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens wird in Deutschland anerkannt. Dies gilt nicht, soweit die Anerkennung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere soweit sie mit den Grundrechten unvereinbar ist. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |
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AUSGABE: PStR 12/2025, S. 269 · ID: 49977865