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TrunkenheitsfahrtTrunkenheitsfahrt mit E-Scooter, oder: Richtige Annahme des Grenzwerts von 1,1 Promille?

05.07.2023508 Min. Lesedauer IWW

| Der BGH hat noch einmal zur Frage des Grenzwertes von 1,1 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter Stellung genommen. Der Angeklagte hatte ihn im Rahmen einer „Probefahrt“ auf einem öffentlichen Geh- und Radweg geführt. Eine 75 Minuten nach Fahrtende entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,29 Promille. |

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AUSGABE: VA 8/2023, S. 139 · ID: 49578942

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