Verletzungsnachweis/FeststellungsklageSchwieriger Nachweis der Unfallverletzungsfolgen hindert nicht das Feststellungsinteresse
| Das Feststellungsinteresse kann nicht schon verneint werden, nur weil es möglicherweise nicht nachgewiesen werden kann. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VA 9/2024, S. 145 · ID: 50101974
