ProzessrechtNeues zum „Entbindungsantrag“
| In der Praxis äußern sich die OLG häufig zu den §§ 73, 74 OWiG. Dabei geht es in der Regel um die Frage, ob der Betroffene vom Erscheinen in der Hauptverhandlung hätte entbunden werden müssen (§ 73 Abs. 2 OWiG) bzw. ob eine Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen zu Recht erfolgt ist. Dazu stellen wir einige neuere Entscheidungen vor. |
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AUSGABE: VA 2/2023, S. 32 · ID: 48725859