ProzessrechtOLG Brandenburg zur Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
20.10.202516 Min. Lesedauer IWW
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Die mit der Entbindung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung (§ 73 OWiG) und mit der Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleibens des Betroffenen (§ 74 OWiG) zusammenhängenden Fragen sind sicherlich einer der verfahrensrechtlichen Dauerbrenner im OWi-Verfahren. Wir stellen Ihnen dazu drei Entscheidungen vor. Da die Beschlüsse nichts wesentlich Neues aussagen, begnügen wir uns jeweils mit den Leitsätzen. |
Es handelt sich um folgende Beschlüsse:
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AUSGABE: VA 11/2025, S. 199 · ID: 50534824