Fiktive Abrechnung Interessanter Ansatz des LG Mönchengladbach zur zumutbaren Entfernung der Verweisungswerkstatt
| Je kleiner der Schaden und damit die Differenz zwischen den Kosten der Markenwerkstatt und denen der Verweisungskosten ist, desto geringer ist die zumutbare Entfernung zur Verweisungswerkstatt, sagt das LG Mönchengladbach in einem Hinweisbeschluss zur Berufung. |
Denn es sei neben der Entfernung zwischen Wohnort und Referenzwerkstatt insbesondere auch auf die verhältnismäßig geringe Einsparmöglichkeit abzustellen. Im Übrigen zieht das Gericht die regelmäßig zumutbare Entfernungsgrenze bei ca. 15 km (LG Mönchengladbach 29.7.25, 5 S 4/25, Abruf-Nr. 249484, eingesandt von RA Jürgen Freese, Heinsberg).
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AUSGABE: VA 10/2025, S. 174 · ID: 50502494