ProzessrechtHeilung eines Zustellungsmangels
| Das BayObLG hat jetzt noch einmal zur – für die Praxis wichtigen – Frage der Heilung eines Zustellungsmangels Stellung genommen. |
Es geht davon aus, dass die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 51 Abs. 1 S. 1 OWiG (i. V. m. Art. 9 BayVwZVG) auch möglich ist, wenn eine Abschrift des zuzustellenden Dokuments nicht dem Zustellungsadressaten, sondern einem sonstigen Empfangsberechtigten zugeht. Dies gelte selbst, wenn der Empfänger die Ermächtigung zur Empfangnahme erst nach Vornahme der fehlerhaften Zustellung erhält, sofern er das Schriftstück im Zeitpunkt der Bevollmächtigung noch in Besitz habe (21.1.22, 202 ObOWi 2/22, Abruf-Nr. 228147).
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AUSGABE: VA 5/2022, S. 90 · ID: 48117855